Am 30.01.2024 fand die 14. Sitzung des Planungsbeirats statt. Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen wurde von der Senatsverwaltung für April bis Juni 2024
angekündigt. Für die Senatsverwaltung sei damit die Tätigkeit des Planungsbeirats beendet.
Wir sind der Meinung, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung bis zur Fertigstellung der TVO fortgesetzt werden muss.
Sobald die TVO planfestgestellt ist, beginnt die Ausführungsplanung. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden die Bauphasen und die Baustellenlogistik konkretisiert.
Die Beeinträchtigung für die Anwohner entlang der künftigen Baustelle für die TVO, wir reden hier von dem Bereich zwischen Köpenicker Straße und Treskowallee, muss minimiert werden. Dies betrifft
sowohl den Baustellenverkehr als auch die unvermeidlichen Rammarbeiten.
Bei provisorischen Umfahrungen der Baustellenbereiche, insbesondere an den Kreuzungspunkten, ist darauf zu achten, dass die Durchlässigkeit für Fußgänger und
Radfahrer gewährt wird.
Dass die Bürger während der Bauarbeiten informiert werden müssen, versteht sich von selbst.
Wir verweisen auf
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VDI Richtlinie 7001, Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung und Bau von Infrastrukturprojekten und
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Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Von Seiten der Senatsbehörde haben wir keine aktuellen Informationen erhalten. Corona geschuldet finden derzeit keine Zusammenkünfte des
Planungsrates statt.
Laut einem verantwortlichen Mitarbeiter in der für Planung und Bau zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr gehen
die Planungsarbeiten derzeit ohne irgendwelche uns betreffende Änderungen weiter. Die personelle Ausstattung der mit den Planungen befassten Arbeitsgruppe ist ausreichend, eine personelle
Ausweitung würde keine Beschleunigung bringen. Zu Beginn des Jahres 2022 ist mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen.
Am 5. März 2021 hat die Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne) eine Verordnung für den Biesenhorster Sand
unterschrieben. Nun teilte der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) mit, dass das Gelände inzwischen unter Schutz gestellt wurde.
Diese Bestrebungen dazu sind schon länger bekannt. Eine Nachfrage im vergangenen Jahr unsererseits bei der
Planungsbehörde ergab, dass dieses Gebiet ausserhalb der TVO-Trasse liegt und die Planungen zur TVO nicht beeinträchtigt.
In den letzten Wochen gab es verschiedentlich Informationen im Zusammenhang mit der TVO, die zu Verunsicherung und Rückfragen führten. Wir
möchten Ihnen gerne den uns bekannten aktuellen Sachstand zusammenfassen.
Die Planungen für die TVO gehen inhaltlich unverändert weiter. Es gibt keine veränderte Aufgabenstellung.
Vereinzelte Forderungen seitens grüner Landespolitiker, eine Schienen-TVO (S-Bahn oder Regionalbahn) in die Planungen der Straßen-TVO einzubeziehen, werden aktuell nicht umgesetzt.
In den bisherigen Planunterlagen zur FAR II sind die Freihalteräume für die künftige Nahverkehrstangente
eingetragen. Die Trassen wurden der Senatsverwaltung von der Deutschen Bahn im Jahr 2016 mitgeteilt.
Es war und ist immer bekannt gewesen, dass bei Realisierung der Nahverkehrstangente zunächst westlich neben den
jetzigen Schienen neue Fernbahn-Gleise verlegt werden. Anschließend sollen die alten Gleise auf dem BAR, auf denen heute die Güterzüge fahren, zurückgebaut werden und die S- oder
Regionalbahngleise werden neu verlegt.
Die Presseberichte, wonach die Nahverkehrstangente östlich der bestehenden Gleise BAR verlegt werden soll, ist
falsch! Falsch sind die Darstellungen in der Presse, dass die jetzige Planung der TVO die Aufnahme der Nahverkehrstangente in den Bundesverkehrswegeplan verhindern würde. Beide Anträge des Landes
Berlins und der Partei Bündnis 90 / Die Grünen auf Aufnahme des Ausbaus des Wuhlheider Eisenbahnkreuzes und der Nahverkehrstangente (Projekte 1-228 und 1-301) wurden bereits vor Juni 2016 aus dem
Entwurf zum aktuellen Bundesverkehrswegeplan gestrichen. Die TVO spielte dabei keine Rolle. Eine Bestellung für eine Schienen-TVO durch das Land Berlin gibt es nicht, ebenso wenig eine
Finanzierung dafür, obwohl diese im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Wir erhielten am 18.4.2018 im TaP die Zusage durch den damaligen Staatssekretär Kirchner, dass auch die
zuständige Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Günther, zum Bau der TVO ohne Zubringerstraßen innerhalb der Wohngebiete und mit der verschwenkten Ost-West-Trassenführung steht. Wir haben derzeit
keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Planungen entsprechend der getroffenen Zusagen weitergeführt werden.
Für die Planung der Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen fehlt noch immer die objektkonkrete Verkehrsprognose.
Diese wird, so wurde uns in der letzten Sitzung des Planungsbeirats mitgeteilt, von der Verwaltung bearbeitet. Die Prognose hat sich seit September 2019 um ca. 3/4 Jahr verzögert. Das ist
erstaunlich: 6 Monate Corona erzeugen eine Verzögerung von 6+3 Monaten. Obwohl die Projektbearbeiter das anders darstellen, kommen uns zunehmend Zweifel, ob die personelle Ausstattung der
bearbeitenden Abteilung und die Projektkontrolle durch die zuständige Senatorin ausreichend sind. Zum Fortschritt der TVO-Planungen haben wir zumindest bisher kein öffentliches Engagement der
Leitung des Hauses vernehmen können, anders als z.B. zur permanenten Umgestaltung der Verkehrswege innerhalb des S-Bahn-Ringes. Es scheint so, dass die Grenzen Berlins von den Senatoren
unterschiedlich interpretiert werden: der Finanzsenator weiß sehr wohl, wo die Grenze für die Steuererhebung verläuft, während die Verkehrssenatorin scheinbar den S-Bahn-Ring als Außengrenze
Berlins interpretiert.